
Um Missverständnissen vorzubeugen, wie sie im vergangenen Sommersemester mehrfach entstanden sind, hat das Direktorium des Historischen Seminars beschlossen, die vom Präsidium der Goethe-Universität verkündete PAUSCHALE VERLÄNGERUNG DER BARBEITUNGSFRISTEN UM ZWEI WOCHEN für schriftliche Prüfungsarbeiten [=Hausarbeiten] in diesem Semester (nachzulesen in der "Änderung der Rahmenordnung..." vom 9.11.2020, https://www.uni-frankfurt.de/93972325/2020_11_09_%C3%84nderungssatzung_RO_befristet_WiSe_20_21.pdf) BEREITS IN ALLE PRÜFUNGSTERMINE EINZURECHNEN.
Das heißt:
Natürlich ist nicht auszuschließen, dass das Präsidium (so wie im vergangenen Sommersemester) aufgrund aktueller Entwicklungen die Bearbeitungsfristen noch einmal verlängert. Abgesehen von diesem Fall können Sie sich aber nach aktueller Lage darauf verlassen, dass der Ihnen angegebene Abgabetermin für eine Prüfungsleistung auch der tatsächlich für Sie gültige und verbindliche Termin ist.