Papstwahlreform in Renaissance und tridentinischer Zeit: Dynamisierungen von Verfahrensform, Amtslegitimation und Semantik

Projektbeschreibung

Das kirchenhistorische Projekt untersucht vergleichend zwei grundlegende Reformen des Verfahrens zur ranghöchsten Personalentscheidung in der (katholischen) Kirche. Epochenübergreifend und mit unterschiedlichen methodischen Zugängen soll einerseits das neue Procedere der Papstwahl, wie es der Grundlagentext für die zeremonielle Selbstrepräsentation des so genannten Renaissancepapsttums, das „Caeremoniale Romanum“ von 1488, kodifiziert hat, einer umfassenden Analyse unterzogen werden. Andererseits sollen die mittel- und langfristigen Folgen der 60 Jahre nach Abschluss des Konzils von Trient verabschiedeten großen Konklavereform Gregors XV. von 1621/22 erhoben werden. Die Reformprojekte stammen zwar aus aufeinander folgenden, aber doch religionskulturell sehr unterschiedlich ausgerichteten papstgeschichtlichen Epochen. Beide Wahlreformen verbindet, dass sie auf fundamentale Kritik nicht nur an der Art und Weise der Besetzung des höchsten Kirchenamtes, sondern – damit durchaus zusammenhängend – auf eine grundsätzliche Infragestellung der Institution Papsttum als solcher reagierten. Und beide Reformen versuchten, dieser fundamentalen Legitimitätskrise von Amt und Institution durch eine grundständige, doch in zentralen Aspekten ganz anders geartete Neugestaltung von Technik und Symbolik des Personalentscheidungsverfahrens, also hier durch einen neuen Modus des Wählens, zu begegnen.
Damit nimmt das Projekt das zentrale Interesse der Forschergruppe an den Modi von Personalentscheidungen auf und verfolgt die Frage nach dem Zusammenhang von Verfahrensform und der Legitimierung des Verfahrensergebnisses gezielt komparatistisch-epochenübergreifend. Inwiefern die untersuchten Reformen institutionelle Dynamisierungsprozesse gewesen sind, die ganz wesentlich durch Fundamentalkritik und Erfahrungen des Scheiterns von Personalentscheidungen motiviert wurden und tiefgreifende Veränderungen in den die Entscheidungen (de-)legitimierenden und nachrationalisierenden Semantiken zur Folge hatten, sind Fragen, die titelgebend im Zentrum des Projektes stehen. Und da schließlich die Wahl eines Papstes die immer wiederkehrende, für radikale soziale Diskontinuität sorgende Personalentscheidung an der Spitze des gesamten römisch-kurialen „Systems“ der päpstlichen Wahlmonarchie und eine spezifische Form der Bischofswahl darstellt (vgl. Projekte Magistri militum, Bischofswahlen in Krisenzeiten, Kurie, Kirche und Kommunen), steht der hier verfolgte Gegenstand auch materialiter in enger Verbindung mit den anderen Projekten, die sich mit den besonderen Problemlagen von Personalentscheidungen im geistlichen Bereich beschäftigen.

Kontakt

Projektleitung

Prof. Dr. Günther Wassilowksy

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Wassilowsky@em.uni-frankfurt.de


Wissenschaftliche Mitarbeiter

Kevin Hecken M.A.

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hecken@em.uni-frankfurt.de

Stefan Schöch Mag. theol.

Tel.: +49-(0) 69/798 33365
schoech@em.uni-frankfurt.de