Dr. Francesca Brunet

Die Begnadigung durch den Herrscher im österreichischen Königreich Lombardo-Venetien zwischen Verfahrenslegalität und politischem Absolutismus. Herrschaftswillkür, politisches Gleichgewicht, Machtbilder.

Die juristische Einrichtung der Begnadigung durch den Herrscher im österreichischen Königreich Lombardo-Venetien lässt sich als Medium politischer Kommunikation interpretieren, das eine besondere Vorstellung von Herrschaft und Gerechtigkeit vermittelt: Indem der Kaiser die Normen und einzelne Anordnungen vorübergehend brach oder außer Kraft setzte, stellte er die Entstehungs- und Garantieinstanz dieser Normen selbst dar. Es handelte sich daher innerhalb des Rechtsstaates um eine zweideutige Einrichtung, deren doppelte politische Bedeutung es aufzuklären gilt: Auf der einen Seite war sie ein Vermächtnis der willkürlichen Gerechtigkeit des Ancien Régime, die in die traditionelle Auffassung von Vergebung und, im Allgemeinen, in das andauernde, von theologisch-religiösen Merkmalen stark geprägte Austragen von Konflikten einzubetten ist, zum anderen als korrigierendes Mittel, das die strikte Gesetzlichkeit des Strafverfahrens milderte und gesellschaftlich sowie politisch erforderlich war.

Erstbetreuer:

Prof. Dr. Brigitte Mazohl (Innsbruck)

Zweitbetreuer:

Prof. Dr. Marco Bellabarba (Trient)

Derzeitige Tätigkeit:

Mitarbeiterin an der Fondazione Bruno Kessler in Trient im Projekt: "TREWI: documenti sulla Grande Guerra a Trento e a Vienna".

Kontakt

Francesca Brunet
francescabrunet@libero.it