KI-Strategie des Historischen Seminars

Wissenschaftlichkeit als Grundlage des Umgangs mit generativer KI

Das Historische Seminar erachtet es als notwendig, den Herausforderungen generativer KI in Studium und Lehre nicht primär auf juristischer oder technologischer Ebene zu begegnen, sondern das Entscheiden und Handeln grundsätzlich auf wissenschaftlicher Ebene zu begründen. Demzufolge sieht es das Institut nicht als seine Aufgabe an, Prüfungen „KI-sicher“ zu machen, sondern will mit dieser Stellungnahme einen Beitrag zur Verständigung darüber leisten,

welche Haltung und welche grundlegenden Fähigkeiten als Teil einer wissenschaftlichen Bildung im Zeitalter der digitalen Transformation vermittelt werden sollten.

Dabei sollen zwei zentrale, aus dem langjährigen Expertendiskurs über generative KI in der Lehre bekannte Grundsätze als Leitlinien dienen:

1. KI kann nicht aus der Lehre ausgeschlossen werden

Die rasche Ausbreitung von KI-Anwendungen auch in praktisch allen Arbeitsfeldern der geisteswissenschaftlichen Forschung lässt jeden Versuch einer Kontrolle oder gar eines Verbots des KI-Einsatzes in der Lehre töricht erscheinen:

Denn eine Lehre, die auch wissenschaftliche Ausbildung ist, kann es sich nicht erlauben, auf die Vorteile von KI als Hilfsmittel zu verzichten, wenn dessen Beherrschung in der späteren Forschungsarbeit erwartet wird.

Es ist daher wünschenswert, dass die Akteure in Studium und Lehre Kompetenzen besitzen, um KI-Einsatz angemessen zu fördern und dafür zu sorgen, dass auch alle Studierenden eine Chance auf die Nutzung dieses Hilfsmittels erhalten.

2. KI stellt den akademischen Kompetenzerwerb in Frage

Die Leistungsfähigkeit von Chatbots wirft in der Lehre die Frage auf, warum sich Studierende noch die Mühe machen sollten, an ihrer Schreibkompetenz zu arbeiten, wenn KI-Tools augenscheinlich ausreichend gute Texte produzieren.

Die Antwort auf diese Frage kann offensichtlich nicht mit der Qualität des Arbeitsprodukts gegeben werden, sondern muss im Nutzen eines selbstständigen Kompetenzerwerbs für die persönliche Bildung der Studierenden zu finden sein – wenn man so will, also im Arbeitsprozess liegen.

Solange die akademischen Prüfungssysteme aber (schriftliche) Arbeitsprodukte fokussieren, um sowohl als Nachweis eines erfolgreichen Arbeitsprozesses wie als Bewertungsgrundlage für studentische „Leistung“ zu dienen, mangelt es systemisch bedingt an Motivation für einen mühevollen Prozess des „selbstständigen Kompetenzerwerbs“ durch die Studierenden.

Auch die Lehrenden sehen sich angesichts zunehmender studentischer KI-Nutzung in einer immer schwierigeren Situation, in der sie (mehr noch als bei der ohnehin schon kniffligen Problematik von Plagiaten aus dem Internet) den Studierenden womöglich nachweisen sollen, dass diese etwas Unerlaubtes getan hätten – wofür die Lehrenden aber nicht ausgebildet sind, zumal diese Nachweise in der Regel sehr mühsam und nur indirekt möglich sind.

Rechtliche Aspekte

1. Keine Plagiate

Das Historische Seminar folgt dem ↗Rechtsgutachten der RUB, demzufolge von generativer KI erzeugte Texte nicht grundsätzlich Plagiate sind und daher auch nicht wie solche behandelt werden dürfen.

2. Täuschung vs. Eigen-/Selbstständigkeit

Das Historische Seminar legt jedoch Wert darauf, dass undokumentierte Übernahmen von KI-generierten Passagen u.a. Verstöße gegen die Eigenständigkeitserklärung prüfungsrechtlich ebenso wie Plagiate als Täuschungen zu betrachten sind.

Das Institut stellt in diesem Zusammenhang den Anspruch auf „eigenständiges“ oder „selbstständiges“ wissenschaftliches Arbeiten in den Mittelpunkt der Lehre. Daher ist es nicht entscheidend, ob es sich bei der Übernahme KI-generierter Texte um „fremdes“ Gedankengut im Sinne eines Plagiats handelt, sondern ob das vorgelegte Produkt eine „eigene“ Leistung darstellt.

3. Gute wissenschaftliche Praxis

Damit überträgt das Historische Seminar auch die Vorgaben der ↗Satzung der GU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom Bereich der Forschung in den von Studium und Lehre. Bezogen auf wissenschaftliche Veröffentlichungen heißt es in der Satzung:

„Damit geben Autoren*innen Ergebnisse bekannt, für deren wissenschaftliche Zuverlässigkeit sie Verantwortung übernehmen. Dies umfasst die vollständige und nachvollziehbare Beschreibung der erzielten Ergebnisse und die dazu angewendeten Methoden sowie der vollständige und korrekte Nachweis der eigenen und fremden Vorarbeiten.“ (S. 5)

Im wissenschaftlichen Arbeitsprodukt ist neben der Beschreibung von Ergebnissen und Methoden auch der Nachweis „eigener und fremder“ Vorarbeiten zu erbringen – und für dieses Gesamtpaket ist Verantwortung zu übernehmen.

4. Sachkompetenz

Anfang 2024 hat ein erstes einschlägiges ↗Urteil am VG München zum Nachweis von KI-Nutzung die rechtliche Position der Prüfer*innen gestärkt. Das Gericht hat ihnen „aufgrund ihrer Tätigkeit als Prüfer“ die Aufgabe und Sachkompetenz zugesprochen, in Texten von Studierenden Abweichungen von den zu erwartenden Standards identifizieren zu können.

Andererseits ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass sich viele Lehrende explizit diese Sachkompetenz im Umgang mit KI-generierten Texten nicht zuschreiben.

Das Historische Seminar kann und will seinen Lehrenden nicht zuzumuten, „Chatbot-Prüfexpert*innen“ werden zu müssen, um Rechtssicherheit im Prüfungsbetrieb aufrecht zu erhalten. Stattdessen wird das Institut die Entwicklung und Etablierung von Verfahren anstrengen, die zugleich wissenschaftlich formulierten Zielsetzungen folgen und für Lehrende und Studierende praktikabel sind.

5. Datenschutz

Dem Historischen Seminar ist daran gelegen, dass der Zugriff auf KI-Tools im Sinne der Chancengerechtigkeit allen Studierenden möglich ist – und dass dieser Zugriff für Studierende und Lehrende datenschutztechnisch unbedenklich wird. Daher unterstützt das Institut mit Nachdruck entsprechende Bemühungen (z.B. von Hochschulrechenzentrum und Taskforce „Generative KI“) um institutionelle Zugänge zu KI-Tools, die von einzelnen Nutzer*innen ohne Preisgabe individueller Daten verwendet werden können.

Strategie: Zwei Prinzipien

1. KI ist ein Hilfsmittel

KI-Tools werden in Kürze als Werkzeuge und Hilfsmittel ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags in vermutlich allen für Akademiker*innen relevanten Bereichen des Arbeitsmarkts, vor allem aber in der Forschung sein.

Deshalb werden Studium und Lehre mittelfristig dafür sorgen müssen, dass Studierende den angemessenen Einsatz dieser Hilfsmittel erlernen.

Kurzfristig, d.h. bis zur Entwicklung einer funktionierenden Lehrinfrastruktur, empfiehlt das Historische Seminar seinen Lehrenden im Umgang mit generativer KI die Orientierung an den ↗Rules for Tools des E-Learning- und KI-Experten Christian Spannagel:

  1. Alle Medien und Werkzeuge sind erlaubt.
  2. Sie verantworten Ihre Arbeitsergebnisse.
  3. Geben Sie verwendete Hilfsmittel an.

Der Einsatz generativer KI als Hilfsmittel durch die Studierenden wird damit im ersten Schritt als prinzipiell zulässig betrachtet. Einschränkungen des KI-Einsatzes durch die Lehrenden sind jedoch jederzeit möglich, müssen gleichwohl stets aus dem Arbeits- oder Prüfungskontext heraus begründbar sein. Einschränkungen sind den Studierenden rechtzeitig mitzuteilen.

2. Texte müssen verantwortet werden

Um jenseits des Arbeitsprodukts den Prozess des eigenen wissenschaftlichen Kompetenzerwerbs in den Mittelpunkt der Lehre zu stellen, strebt das Historische Seminar in der Lehre eine Akzentverschiebung weg von der Präsentation bloßer Ergebnisse, hin zur Dokumentation von Arbeitsprozessen an. Das geht über ein „sauberes Belegen“ als Fokus akademischer Lehr- und Prüfungspraxis bei schriftlichen Arbeiten hinaus, der auch auf überwiegend reproduktive Leistungen anwendbar ist und sich daher nicht als Distinktionsmerkmal für wissenschaftliche Kompetenz eignet. Dessen erfolgreicher Erwerb ist nicht allein methodischer Natur, sondern bedarf notwendigerweise auch des Einübens einer angemessenen wissenschaftlichen Haltung.

Das Historische Seminar kann den Erwerb wissenschaftlicher Kompetenz und das Einüben wissenschaftlicher Haltung zugleich fördern, indem es die Verantwortungsübernahme für den eigenen Text zu einem Schwerpunkt der Lehre macht.

Dabei dürfen sich Studierende auch „fremde“ oder KI-generierte Bestandteile „zu eigen machen“ – wichtig ist aber, dass alles Eigene zu verantworten ist, und das heißt:

  • Die Studierenden verantworten ihren produzierten Text, indem sie (wie bisher üblich) nach den vorgegebenen Regeln sowohl verwendete Fremdtexte wie Hilfsmittel dokumentieren.
  • Die Studierenden verantworten ihren Text aber auch über die Abgabe hinaus, d.h. sie sind ggfs. in der Lage, diesen in anderen Formaten (wie z.B. einer mündlichen Prüfung) zu vertreten.

Die Schwerpunktsetzung auf die Verantwortungsübernahme begründet das Historische Seminar nicht allein mit der GU-Satzung, sondern auch mit dem Expert*innendiskurs. Neben den oben erwähnten Rules for Tools von Spannagel sei hier auf das Diskussionspapier des ↗Hochschulforums Digitalisierung mit dem Titel „Wissenschaftliches Schreiben im Zeitalter von KI gemeinsam verantworten“ verwiesen, um einem Verständnis für den Zusammenhang zwischen Verantwortungsübernahme und einer stärkeren Reflexion und Dokumentation der Arbeitsprozesse Ausdruck zu geben:

Studierende verantworten ihren Kompetenzerwerb inkl. des Erwerbs von KI-Literacy und Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.

Studierende verantworten ihre Schreib- und Arbeitsprozesse.

Studierende verantworten ihre Texte. (S. 9-10)

Umsetzung

Aktualisierung der Arbeit der Prüfungsausschüsse

Das Historische Seminar sucht aktiv die Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge (beim ZPL) und dem BA/MA-Prüfungsausschuss am Fachbereich, um seinen Lehrenden Transparenz zu verschaffen

  • über Prozeduren und Bedingungen von Verdachtsfällen von Täuschungsversuchen im Allgemeinen;
  • über Vorgaben zur Meldung und Dokumentation solcher Verdachtsfälle;
  • über zeitliche Rahmenbedingungen der Befassung des Prüfungsausschusses mit solchen Verdachtsfällen.

Neue Eigenständigkeitserklärung

Das Historische Seminar legt dem Prüfungsausschuss eine erweiterte und neuformulierte ↗Eigenständigkeitserklärung zur Verwendung bei schriftlichen Prüfungsleistungen am Institut vor. Diese kann bei Bedarf auch für Studienleistungen eingesetzt werden und sollen von den Lehrenden vor allem als formale Hilfestellung, nicht als inhaltliche Vorgabe verstanden werden.

Dies gilt insbesondere für die Dokumentation der Verwendung von Hilfsmitteln im Arbeitsprozess als Ergänzung zur neuen Eigenständigkeitserklärung, die das Historische Seminar den Lehrenden zur Nutzung empfiehlt. Grundlage der Dokumentation ist eine von den jeweiligen Lehrenden formulierte Vorgabe, welche KI-Nutzung für die spezifische Studien- oder Prüfungsleistung zulässig ist und welche nicht.

Für beide Dokumente gibt das Historische Seminar Handreichungen für die Lehrenden und die Studierenden heraus.

Revision der schriftlichen Prüfungsformate

Um die Verantwortungsübernahme von Studierenden für ihre Texte zu fördern, arbeitet das Historische Seminar im Rahmen der aktuellen Revision seiner Studiengänge darauf hin, angemessene Prüfungsformate in den Studienordnungen einzurichten – dies gilt sowohl für Prüfungs- wie für Studienleistungen. Dabei soll das vorhandene Spektrum der durch Rahmenordnung und Praxiserfahrung etablierten Prüfungsformate ausgenutzt und bei Bedarf gezielt erweitert werden.

Im Vordergrund stehen dabei zum einen prozessorientierte und reflexionsfördernde Formate wie Portfolio-Prüfungen, die Kombinationen von schriftlichen und mündlichen Leistungsanteilen ermöglichen, dabei aber eine Bewertung über einen längeren Zeitraum nötig machen. Darum sollen zum anderen Möglichkeiten für kompetenzfokussierte und potentiell „kombinatorische“ Vor-Ort-Prüfungsformate ausgelotet werden – z.B. in Form des Formats fachpraktische Prüfungen.

Um diese Ziele zu verwirklichen, erklärt das Historische Seminar seine Bereitschaft zur Mitarbeit bei Reflexion und Weiterentwicklung der ↗Rahmenordnung der Goethe-Universität.

Links / Ressourcenliste

Situationsanalyse

  • Goethe-Universität Frankfurt a.M., AG Generative KI (2023) Allgemeine Empfehlungen im Umgang mit generativer KI in Studium und LehreLink
  • Goethe-Universität Frankfurt a.M., AG Generative KI (2023) Einsatz von generativer KI in der Lehre – Handlungsempfehlungen für LehrendeLink
  • Goethe-Universität Frankfurt a.M., AG Generative KI (2023) Einsatz von generativer KI im Studium – Handlungsempfehlungen für StudierendeLink
  • Helen Barr / Peter Gorzolla / Christina Wenona Hoffmann (2023) Positionspapier aus Perspektive von Fächervertreter*innen zur Gestaltung des weiteren Verfahrens, Download-Link

Rechtliche Aspekte

  • Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung, hg. v. Jonas Leschke / Peter Salden, Zentrum für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Universität Bochum, März 2023, Link
  • Sibylle Schwarz (2023) #ChatGPT und Täuschung in Schule und Hochschule (beck-community, 2.2.2023), Link
  • Goethe-Universität Frankfurt a.M. (2023) Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (7. März 2023), Link
  • Maximilian Amos (2024) Bewerber darf nicht zur Uni: So gut wird's nur mit ChatGPT (beck-aktuell, 4.3.2024), Link
  • Jochen Zenthöfer (2024) Erstes Urteil zu ChatGPT an Hochschulen (faz.net 5.3.2024), Link

Schlussfolgerungen

  • Christian Spannagel (2023) Rules for Tools. Version 2.2 (1.10.2023), Link
  • Sarah Brommer u.a. (2023) Wissenschaftliches Schreiben im Zeitalter von KI gemeinsam verantworten. Eine schreibwissenschaftliche Perspektive auf Implikationen für Akteur*innen an Hochschulen (Hochschulforum Digitalisierung: Diskussionspapier Nr. 27), Link

Umsetzung

  • Goethe-Universität Frankfurt a.M. (2020) Rahmenordnung für gestufte und modularisierte Studiengänge der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 30. April 2014 in der Fassung vom 15. Juli 2020 (22.12.2020), Link; vgl. AG Generative KI (2023), Einsatz von generativer KI… - Handlungsempfehlungen für Lehrende (s.u.), Abschnitt: Hinweise zum Umgang mit Verdachtsfällen..,