Die Begnadigung durch den Herrscher im österreichischen Königreich Lombardo-Venetien zwischen Verfahrenslegalität und politischem Absolutismus. Herrschaftswillkür, politisches Gleichgewicht, Machtbilder.
Die juristische Einrichtung der Begnadigung durch den Herrscher im österreichischen Königreich Lombardo-Venetien lässt sich als Medium politischer Kommunikation interpretieren, das eine besondere Vorstellung von Herrschaft und Gerechtigkeit vermittelt: Indem der Kaiser die Normen und einzelne Anordnungen vorübergehend brach oder außer Kraft setzte, stellte er die Entstehungs- und Garantieinstanz dieser Normen selbst dar. Es handelte sich daher innerhalb des Rechtsstaates um eine zweideutige Einrichtung, deren doppelte politische Bedeutung es aufzuklären gilt: Auf der einen Seite war sie ein Vermächtnis der willkürlichen Gerechtigkeit des Ancien Régime, die in die traditionelle Auffassung von Vergebung und, im Allgemeinen, in das andauernde, von theologisch-religiösen Merkmalen stark geprägte Austragen von Konflikten einzubetten ist, zum anderen als korrigierendes Mittel, das die strikte Gesetzlichkeit des Strafverfahrens milderte und gesellschaftlich sowie politisch erforderlich war.
Erstbetreuer:
Prof. Dr. Brigitte Mazohl (Innsbruck)
Zweitbetreuer:
Prof. Dr. Marco Bellabarba (Trient)
Derzeitige Tätigkeit:
Mitarbeiterin an der Fondazione Bruno Kessler in Trient im Projekt: "TREWI: documenti sulla Grande Guerra a Trento e a Vienna".