Prüfungstermine am Historischen Seminar im WS 2020/21

Um Missverständnissen vorzubeugen, wie sie im vergangenen Sommersemester mehrfach entstanden sind, hat das Direktorium des Historischen Seminars beschlossen, die vom Präsidium der Goethe-Universität verkündete PAUSCHALE VERLÄNGERUNG DER BARBEITUNGSFRISTEN UM ZWEI WOCHEN für schriftliche Prüfungsarbeiten [=Hausarbeiten] in diesem Semester (nachzulesen in der "Änderung der Rahmenordnung..." vom 9.11.2020, https://www.uni-frankfurt.de/93972325/2020_11_09_%C3%84nderungssatzung_RO_befristet_WiSe_20_21.pdf) BEREITS IN ALLE PRÜFUNGSTERMINE EINZURECHNEN.

Das heißt:

  • Für die Proseminare wurde eine einheitliche Abgabefrist auf den 12.3.2021 verbindlich festgelegt, die bereits die zweiwöchige Verlängerung gemäß Präsidiumsbeschluss beinhaltet.
  • Gleichermaßen wurden die Lehrenden aufgefordert, bei der Meldung der Prüfungstermine für alle Lehrveranstaltungen des Historischen Seminars an die Prüfungsämter die zweiwöchige Verlängerung zu berücksichtigen.
  • Im Regelfall ist also in allen Angaben zu Prüfungsterminen bereits die pauschale zweiwöchige Verlängerung eingerechnet. Sollte es im Einzelfall Zweifel geben, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Lehrende*n.

Natürlich ist nicht auszuschließen, dass das Präsidium (so wie im vergangenen Sommersemester) aufgrund aktueller Entwicklungen die Bearbeitungsfristen noch einmal verlängert. Abgesehen von diesem Fall können Sie sich aber nach aktueller Lage darauf verlassen, dass der Ihnen angegebene Abgabetermin für eine Prüfungsleistung auch der tatsächlich für Sie gültige und verbindliche Termin ist.

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