Hier finden Sie zusammengefasst einen kurzen Überblick über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Austauschprogramme für einen Auslandsaufenthalt mit Kind. Zu den üblichen Förderungsmöglichen erfahren Sie z.B. hier mehr.
Erasmus+: Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder während des Erasmus-Studienaufenthaltes mit ins Gastland nehmen, erhalten neben dem regulären Mobilitätszuschuss eine monatliche Pauschale (Social Top-up) von 200€. Leider erhöht sich diese Summe nicht, auch wenn Sie mit 2 oder mehr Kindern ins Ausland gehen. Infos zur Antragstellung für das Social Top-up im Rahmen von Erasmus+ finden Sie hier. Nach Beendigung der Mobilität ist ein ausführlicher Erfahrungsbericht und Nachweise für die Mitnahme des/der Kindes/r (z.B. Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise vor Ort) einzureichen.
Für einen Praktikumsaufenthalt im europäischen Ausland können Studierende sich ebenfalls um einen Mobilitätszuschuss über das Erasmus+ Programm bewerben. Der monatliche Zuschuss wird für Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen ebenfalls leicht aufgestockt.
DAAD-Stipendien: Der DAAD vergibt länderabhängige monatliche Stipendien für Studienaufenthalte an anerkannten Hochschulen im Ausland. Da in aller Regel auch während des Auslandsaufenthalts Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden kann, gewährt der DAAD keine zusätzlichen Kinderzuschläge. Kinderbetreuungskosten können hingegen bis zu bestimmten Obergrenzen vom DAAD übernommen werden. Die einzelnen Bestimmungen sind abhängig von Programm und Zielland.
Auslandsbafög mit Kinderzuschlag:· Selbst wenn Sie regulär nicht bezugsberechtigt sind, kann es sich lohnen einen Auslands-BAföG Antrag zu stellen, da hier der Bedarf anders berechnet wird. Zum Regelsatz erhalten Studierende mit Kind(ern) einen Kinderzuschlag je Kind. Detaillierte Informationen finden sich auf der Webseite "bafoeg-aktuell". Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte sechs Monate vor Beginn der Mobilität beim jeweiligen Auslands-BAföG-Amt gestellt werden. Dessen Zuständigkeit ist bundesweit zentral geregelt und richtet sich nach dem Land, in das die Reise gehen soll.
Erfahrungsberichte von Studierenden der Goethe-Uni:
(Bei Interesse können wir gerne den Kontakt herstellen. Schreiben Sie uns einfach eine Email an outgoing@uni-frankfurt.de, die wir dann gerne weiterleiten.)
Eine Behinderung oder chronische Erkrankung muss einem Auslandsaufenthalt nicht im Wege stehen. Schreiben Sie uns unter outgoing@uni-frankfurt.de oder kommen Sie in die Sprechstunde des Study Abroad-Teams des Global Office und lassen Sie sich zu ERASMUS, Austauschprogrammen und Fördermöglichkeiten beraten.
Studierende mit einer Behinderung von mindestens 30 GdB haben die Möglichkeit, über das Erasmus+ Programm eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten zu erhalten.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die in ERASMUS oder in einem DAAD-Programm gefördert werden (z.B. das PROMOS-Programm), können einen Antrag auf Kostenübernahme für auslandsbedingte Mehrkosten (Obergrenze i.d.R. 10.000 Euro) stellen: Mobilität mit Behinderung
Hier finden Sie zusammengefasst einen kurzen Überblick über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Austauschprogramme für einen Auslandsaufenthalt mit Kind. Zu den üblichen Förderungsmöglichen erfahren Sie z.B. hier mehr.
Erasmus+: Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder während des Erasmus-Studienaufenthaltes mit ins Gastland nehmen, erhalten neben dem regulären Mobilitätszuschuss eine monatliche Pauschale (Social Top-up) von 200€. Leider erhöht sich diese Summe nicht, auch wenn Sie mit 2 oder mehr Kindern ins Ausland gehen. Infos zur Antragstellung für das Social Top-up im Rahmen von Erasmus+ finden Sie hier. Nach Beendigung der Mobilität ist ein ausführlicher Erfahrungsbericht und Nachweise für die Mitnahme des/der Kindes/r (z.B. Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise vor Ort) einzureichen.
Für einen Praktikumsaufenthalt im europäischen Ausland können Studierende sich ebenfalls um einen Mobilitätszuschuss über das Erasmus+ Programm bewerben. Der monatliche Zuschuss wird für Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen ebenfalls leicht aufgestockt.
DAAD-Stipendien: Der DAAD vergibt länderabhängige monatliche Stipendien für Studienaufenthalte an anerkannten Hochschulen im Ausland. Da in aller Regel auch während des Auslandsaufenthalts Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden kann, gewährt der DAAD keine zusätzlichen Kinderzuschläge. Kinderbetreuungskosten können hingegen bis zu bestimmten Obergrenzen vom DAAD übernommen werden. Die einzelnen Bestimmungen sind abhängig von Programm und Zielland.
Auslandsbafög mit Kinderzuschlag:· Selbst wenn Sie regulär nicht bezugsberechtigt sind, kann es sich lohnen einen Auslands-BAföG Antrag zu stellen, da hier der Bedarf anders berechnet wird. Zum Regelsatz erhalten Studierende mit Kind(ern) einen Kinderzuschlag je Kind. Detaillierte Informationen finden sich auf der Webseite "bafoeg-aktuell". Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte sechs Monate vor Beginn der Mobilität beim jeweiligen Auslands-BAföG-Amt gestellt werden. Dessen Zuständigkeit ist bundesweit zentral geregelt und richtet sich nach dem Land, in das die Reise gehen soll.
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(Bei Interesse können wir gerne den Kontakt herstellen. Schreiben Sie uns einfach eine Email an outgoing@uni-frankfurt.de, die wir dann gerne weiterleiten.)
Eine Behinderung oder chronische Erkrankung muss einem Auslandsaufenthalt nicht im Wege stehen. Schreiben Sie uns unter outgoing@uni-frankfurt.de oder kommen Sie in die Sprechstunde des Study Abroad-Teams des Global Office und lassen Sie sich zu ERASMUS, Austauschprogrammen und Fördermöglichkeiten beraten.
Studierende mit einer Behinderung von mindestens 30 GdB haben die Möglichkeit, über das Erasmus+ Programm eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten zu erhalten.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die in ERASMUS oder in einem DAAD-Programm gefördert werden (z.B. das PROMOS-Programm), können einen Antrag auf Kostenübernahme für auslandsbedingte Mehrkosten (Obergrenze i.d.R. 10.000 Euro) stellen: Mobilität mit Behinderung
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