ANLEITUNG ZUM WECHSELN

Vor dem Wechsel

Nach dem Wechsel

Den richtigen Moment wählen








Termin-Orga bei Prof. Busch

 

Diese Anleitung ist nicht zum Download gedacht, sondern bildet onlien den jeweils gültigen Stand der Empfehlungen und Vorgaben des Historischen Seminars ab. Die ANLEITUNG ZUM WECHSELN wendet sich an Studierende mit Immatrikulation in den Frankfurter Studiengang L3 bis zum SS 2014; der Wechsel in den neuen Anhang zum Studienanteil Geschichte (2017) ist eine Option.

VOR DEM WECHSEL

Einsammeln aller Scheine

Ein erfolgreicher und reibungsloser Wechsel beginnt mit dem Zusammentragen aller Scheine, auch der bisher noch nicht abgeholten. Machen Sie sich (und dem ZPL) das Leben so einfach wie möglich und sammeln Sie erst alle Scheine ein, bevor Sie den Wechselantrag stellen!

In der evtllen. Wartezeit können Sie sich überlegen, ob Sie vielleicht schon mal die zweite Pflichtberatung (die „Studienberatung zu den Vertiefungsmodulen“) vorziehen wollen.

Wechselantrag stellen

Füllen Sie dann den Wechselantrag aus. Der besteht im Wesentlichen nur aus Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer sowie der Angabe, ob Sie in einem der nächsten Semester Abschlussprüfung machen wollen. Letzteres dient dem ZPL dazu, die eingehenden Anträge nach Dringlichkeit zu priorisieren.

Senden Sie den Antrag zusammen mit Kopien aller Ihrer Scheine an das ZPL. (Hier können Sie auch schon den Schein über eine bereits absolvierte „Studienberatung zu den Vertiefungsmodulen“ hinzufügen.)

Sonderfall BOS

Wenn Sie bereits die „Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium“ (BOS) haben, dann brauchen Sie Ihre Scheine nicht noch einmal einzusenden und auch die zweite Pflichtberatung nicht mehr zu absolvieren. In diesem Fall reicht der Wechselantrag, ergänzt um den Vermerk „BOS liegt vor“.

Das ZPL stellt Ihnen dann eine neue BOS aus und informiert Sie, wenn Sie diese abholen können.

Wann ist der Wechsel vollzogen?

Bei bis zu 500 von Wechsel oder Umschreibung betroffenen Lehramtsstudierenden ist es leider nicht möglich, Sie persönlich über den erfolgreichen Wechsel zu informieren. Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Leistungsübersicht in QIS. Wenn Sie dort in Geschichte Ihre Leistungen verbucht sehen, ist der Wechsel vollzogen.

NACH DEM WECHSEL

Elektronische Prüfungsanmeldung (und -rücktritt)

Sobald Ihre Studienleistungen in QIS geführt werden, gilt für Sie, dass Sie sich für Modulabschlussprüfungen (wie Ihre Kommiliton*innen im B.A. schon länger) elektronisch anmelden müssen (und ggfs. auch wieder elektronisch abmelden). Dies gilt selbst in „offenen“ Modulen, für die Sie bereits erste Leistungen erbracht haben. (Diese sind ja nun ins elektronische System umgeschrieben; dort wird auch die Verbuchung neuer Leistungen stattfinden.)

Zum Anmeldeverfahren stellt das ZPL auf seiner Website unter "Downloads" (in der rechten Spalte) ein Tutorial zur Verfügung.

Der Anmeldezeitraum (von Beginn bis Ende der Anmelde- und Rücktrittsfrist) ist mind. vier Wochen lang. Für Klausuren liegen diese vier Wochen ziemlich genau vor dem Klausurtermin, für Hausarbeiten gilt in den meisten Fällen ein Standard-Meldezeitraum, der vom Abgabetermin unabhängig ist. Die jeweils für Ihre Veranstaltung gültigen Meldefristen erfahren Sie über die Website der ABL; Sie erhalten darüber in den jeweiligen Semestern eine Info-Mail an Ihren Studierendenaccount. Beachten Sie, dass die Abgabetermine für Hausarbeiten von den Lehrenden mitgeteilt werden und nicht über die Anmeldung/das ZPL laufen.

Bsp. 1: Ihre Klausur im Proseminar Mittelalterliche Geschichte findet in der letzten Vorlesungswoche am 7. Februar statt. Aus diesem Prüfungsdatum ergeben sich automatisch die Daten für den Beginn der Anmeldefrist vier Wochen vorher und Ende der Anmelde-/Rücktrittsfrist zwei Tage vor Klausurtermin.
Bsp. 2: Die Hausarbeit in Ihrem Vertiefungsmodul soll in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden. Unabhängig vom Abgabetermin der Hausarbeit, den Ihnen der/die Lehrende mitteilt, dauert die Standard-Meldefrist (Beginn bis Ende der Anmelde- und Rücktrittsfrist) im Wintersemester vom 1.2. bis 28.2., im Sommersemester vom 1.7. bis 15.8. Der/die Lehrende kann von dieser Standard-Meldefrist abweichen; sie muss aber immer mind. vier Wochen betragen.

Keine Scheine mehr!

Durch die Einführung der elektronischen Prüfungsverwaltung werden die alten Scheine als Nachweise Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen obsolet. Sie dürfen zwar in der Übergangsphase der Einführung der neuen Ordnung immer noch Scheine für Leistungen aus vergangenen Semestern nachreichen, es werden Ihnen aber keine Scheine mehr für Leistungen aus der Zeit nach dem Wechsel ausgestellt. (Eine Ausnahme gibt es hier für „offene Module“ in der Fachdidaktik sowie für die zweite Pflichtberatung in der Übergangsphase.)

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Vorbedingung für die Verbuchung Ihrer Prüfungsleistungen die korrekte Anmeldung durch Sie ist. Hierfür leigt die Verantwortung ganz bei Ihnen, nicht bei den Lehrenden.

Auch in den Übungen werden natürlich keine Scheine mehr ausgestellt. Ihre Studienleistungen hier (Leistungsnachweise) werden nun direkt von den Lehrenden an das ZPL gemeldet.

Ausnahme Fachdidaktik

Wegen der Änderung der Modulstruktur vom alten zum neuen Anhang gilt eine Ausnahmeregelung, wenn Sie ein Fachdidaktik-Modul (alt-M4 = neu-M2 oder M8) noch „offen“ haben. In diesem Fall melden Sie sich für die ausstehende Modulabschlussprüfung nicht elektronisch an, sondern tun dies auf gewohntem Weg bei dem oder der Lehrenden. Die erbrachten Leistungen (Modulabschluss oder einfacher Leistungsnachweis) lassen Sie sich ebenso herkömmlich von dem/der Lehrenden auf Ihrem Schein eintragen. Den vervollständigten und gestempelten Schein senden Sie dann (erneut) in Kopie an das ZPL, das Ihnen Ihre Leistungen elektronisch verbucht.

Bsp.: Sie haben im SoSe 2017 ein Seminar im Modul 8 besucht und abgeschlossen, jedoch nicht die Modulabschlussprüfung gemacht. Dies wollten Sie im Anschluss an die Übung machen, wie es der alte fachspezifische Anhang zulässt. Den "offenen" Modulschein haben Sie in Kopie zusammen mit dem Wechselantrag eingereicht und das Seminar verbucht bekommen. Nun fehlen Ihnen noch eine Übung und die Modulabschlussprüfung - der neue Anhang sieht diese Kombination aber gar nicht mehr vor. Durch eine Absprache mit dem Seminar für Didaktik der Geschichte können Sie nun im Anschluss an die Übung eine Modulabschlussprüfung machen (die eigentlich noch zu Ihrem Seminar gehört). Sie können sich aber nicht in der elektronischen Prüfungsverwaltung für die Modulprüfung anmelden - die wird zu Ihrer Übung ja gar nicht angeboten. Daher melden Sie sich wie bisher beim Dozenten/bei der Dozentin der Übung zur Prüfung. Er/Sie trägt den erfolgreichen Modulabschluss auf dem Original Ihres alten M8-Scheins ein. Sie senden eine Kopie dieser neuen Fassung an das ZPL, das Ihnen dann das komplette Modul verbucht.

Prüfung von Zugangsvoraussetzungen

Der Zugang zu den Vertiefungsmodulen wird nun kontrolliert. Die für die Vertiefungsmodule erforderlichen Voraussetzungen (Sprachnachweise, zweite Pflichtberatung, bestimmte Modulabschlüsse) werden jedoch erst bei der Anmeldung zur Modulprüfung im VM automatisch vom System geprüft.

Auf diese Weise können Sie Veranstaltungen im VM bereits besuchen, auch wenn die erforderlichen Voraussetzungen bei Semesterbeginn noch nicht vorliegen. Spätestens bis zur Prüfungsanmeldung müssen diese Leistungen dann jedoch verbucht sein, sonst verweigert das System die Anmeldung zur Modulprüfung.

Bsp. 1: Wegen einer Wiederholungsprüfung ist Ihre Klausur aus dem Proseminar Alte Geschichte zu Semesterbeginn noch nicht korrigiert, Sie möchten aber gern in diesem Semester die Übung im Vertiefungsmodul Alte Geschichte besuchen. Das dürfen Sie auch gern tun. Im Idealfall bestehen Sie die Wiederholungsprüfung und bekommen am Ende der Übung Ihren Leistungsnachweis dafür verbucht. Sollten Sie aber durch die Wiederholungsprüfung durchfallen, wird das System die Verbuchung eines etwaigen Leistungsnachweises in der Übung verweigern.
Bsp. 2: Ihre Latinumsprüfung findet erst in der zweiten Semesterwoche statt, Sie möchten aber in diesem Semester bereits ein Seminar in einem Vertiefungsmodul besuchen. Das dürfen Sie auch gern tun. Im Idealfall bestehen Sie die Prüfung, legen Ihr Latinum vor und werden am Ende des Seminars zur Modulprüfung zugelassen. Sollten Sie aber durch die Latinumsprüfung fallen, wird das System Ihnen die Anmeldung zur Modulprüfung im Vertiefungsmodul verweigern.

Besondere Regelungen gelten für die Übungen und Seminare im VM 6 (Alte oder Mittelalterliche Geschichte): Hier gelten die Sprachnachweise bereits für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung als Voraussetzung; die Lehrenden dürfen das überprüfen, indem sie die Vorlage eines Nachweises verlangen.

Pauschale Ausnahmeregelung für "offene Module"

„Offene Module“ sind solche, für die Sie bereits erfolgreich Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, ohne das Modul abzuschließen. Diese Kulanzregelung gilt nur zur Einführung des neuen Anhangs zum WS 2017/18 und umfasst daher alle bis zum SoSe 2017 erbrachten Studienleistungen. (Dabei ist es übrigens egal, wann der Schein ausgestellt oder die Hausarbeit korrigiert wurde; es zählt allein die Zuordnung der Studienleistung zum Semester!)

In allen „offenen Modulen“ dürfen Sie ohne Prüfung der Zugangsvoraussetzungen Lehrveranstaltungen besuchen und fehlende Studienleistungen erbringen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Wechsel nicht zu Studienverzögerungen führt.

Bsp.: Sie haben im SoSe 2017 die Übung im Vertiefungsmodul 7a besucht und erfolgreich abgeschlossen. Der Schein ist Ihnen wegen eines Auslandsaufenthalts des Dozenten erst im November ausgestellt worden. Nach dem erfolgreichen Wechsel in den neuen Anhang dürfen Sie das Seminar in VM 7a besuchen und abschließen, obwohl Sie noch kein Latinum haben. Sie werden jedoch zu keinen Modulprüfungen in "neuen" Vertiefungsmodulen zugelassen, bevor Sie nicht das Latinum nachgewiesen haben.

Alternative zum Latinum

Der Nachweis der Sprachkenntnisse in Latein kann nun entweder durch das Latinum oder durch eine bestimmte, vom Institut für Klassische Philologie angebotene Lateinprüfung auf Latinumsniveau (aktuell als „Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums für Historiker“ bezeichnet) erfolgen.

Neues Modul 7f

Zur Erweiterung des Lehrangebots und zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Studiengängen haben Sie nun auch die Möglichkeit, im Wahlpflicht-VM 7 „Theorie und Geschichte der Geschichtswissenschaft bzw. der Geschichtskultur“ zu wählen.

Zweite Pflichtberatung

Eine der Zugangsvoraussetzungen zu den Modulprüfungen in den VM besteht in einer zweiten  „Studienberatung zu den Vertiefungsmodulen“. Bei der Anmeldung zu Modulprüfungen wird vom System geprüft, ob Sie diese Beratung absolviert haben.

Für alle Wechsler ist auch das Absolvieren der „Studienberatung zu den Vertiefungsmodulen“ bei Prof. Dr. Busch (»Sondertermine) verpflichtend.

Dies gilt unabhängig vom Studienfortschritt – selbst wenn nur noch ein einziger Schein offen ist. Einzige Ausnahme: Wer bereits die „Bescheinigung über das ordnungsgemäße Studium“ (BOS) ausgestellt bekommen hat, braucht die zweite Pflichtberatung nicht mehr nachzuholen.

Um das Verfahren zu vereinfachen, werden im WS 2017/18 grundsätzlich alle Beratungen sowie diejenigen für wechselwillige Studierende VOR dem Wechselantrag durch einen Schein bestätigt. Für Studierende, die bereits im neuen Anhang und mit elektronischer Prüfungsverwaltung studieren, werden die Beratungen von Prof. Busch direkt an das ZPL gemeldet.

Eine Übergangsregelung legt in Absprache mit dem ZPL fest, dass die automatische Überprüfung der Zugangsvoraussetzung "Studienberatung zu den Vertiefungsmodulen" im System erst nach dem SS 2018 „scharf“ gestellt wird. Sie haben also noch zwei volle Semester Zeit, die Pflichtberatung ggfs. nachzuholen; und Prof. Busch hat zwei Semester Zeit, den Beratungsberg abzubauen.

"Wahlmodul" für die Examensnote

Bei der Bidlung der Note für das Staatsexamen können Sie nun bei Bedarf die Note eines beliebigen fachwissenschaftlichen Vertiefungsmoduls durch die Note eines beliebigen fachwissenschaftlichen Einführungsmoduls ersetzen.

DEN RICHTIGEN MOMENT WÄHLEN

Der Anspruch auf die Möglichkeit, in den neuen Anhang zu wechseln, ist nicht befristet. Sie müssen also keineswegs sofort wechseln, um in den Genuss der Verbesserungen zu kommen. Stattdessen sollten Sie darauf achten, dass Sie möglichst reibungslos und stressfrei für sich (und das ZPL) wechseln. Aus den hier genannten Regelungen ergeben sich dafür folgende einfache Empfehlungen für die Wahl des richtigen Termins:

Erstens: Holen Sie zunächst fehlende Sprachkenntnisse nach. Für die meisten wird das heißen: Absolvieren Sie das Latinum oder die alternative Lateinprüfung. (Und selbstverständlich können Sie die alternative Lateinprüfung auch VOR dem Wechsel absolvieren und sich danach anrechnen lassen.)

Zweitens: Schließen Sie „offene“ Fachdidaktik-Module (alt-M4 und M8) ab. Damit ersparen Sie sich, den Lehrenden und dem ZPL zusätzliche Arbeit.

Drittens: Besuchen Sie (unabhängig vom eventuellen Aufschieben Ihres Wechsels) innerhalb der nächsten beiden Semester die zweite Pflichtberatung.

Organisation der Beratungstermine bei Prof. Busch

Da durch die Einführung der zweiten Pflichtberatung mit einem Beratungsbedarf von 200 Studierenden innerhalb der nächsten beiden Semester zu rechnen ist, wird die Anmeldung zur "Studienberatung zu den Vertiefungsmodulen" strikt geregelt. Hier die Vorgaben von Prof. Busch:

Der Fachberater verbittet sich jedwede elektrische Korrespondenz, weil er nicht die Kraft und Zeit besitzt, 200 Menschen einzeln zu antworten. Daher werden an der Tür von IG 4.418 für jeweils 14 Tage Listen aushängen, wobei auf einen Termin sich maximal fünf Menschen eintragen können (denn mehr Stühle gibt es nicht). Doch müssen sich die Menschen in folgende drei Gruppen einsortieren:

  • A: Menschen, die am Beginn Ihres Hauptstudiums stehen und noch alle/viele „Scheine machen“ müssen (5./6. FS).
  • B: Menschen, die bereits weit im Hauptstudium stehen und nur noch wenige „Scheine machen“ müssen (7.-9. FS).
  • C: "Scheinfreie Menschen", die hinsichtlich des Staatsexamens zu beraten sind.

Die Beratungstermine sind

  • Montag, 9h00-9h45 Gruppen A und B im Wechsel
  • Montag, 12h30-13h00 ausschließlich Gruppe C
  • Mittwoch, 9h00-9h45 Gruppen A und B im Wechsel
  • Mittwoch, 12h30-13h00 ausschließlich Gruppe C
  • Mittwoch, 15h00-15h45 Gruppe A und B im Wechsel

Kontakt

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Fehlt Ihnen eine wichtige Information?

Dann wenden Sie sich bitte an Peter Gorzolla.