Bischofswahlen in der Spätantike

Dieses Projekt ist das chronologisch früheste einer Reihe von Projekten dieser Forschergruppe, die sich mit Personalentscheidungen im geistlichen Bereich befassen. Es behandelt Bischofswahlen unter Justinian und seinen Nachfolgern in Konstantinopel, Antiochia, Jerusalem und Thessalonika und nimmt auch „kleinere“ Bistümer exemplarisch in den Blick. Damit widmet es sich einer Schlüsselphase von Personalentscheidungen in Hinblick auf Bistümer, da hier der Kontext für Texte erörtert wird, die später in Rechtssammlungen des Ostens und des Westens eingingen und damit eine große Wirkung auf spätere Epochen ausübten. Zugleich lässt sich an diesem Beispiel beobachten, wie mit dem Kaiser ein Akteur handelte, der einerseits über Gesetze Verfahren zur Bischofswahl formalisierte und andererseits durchaus in laufende Verfahren eingriff, nicht selten an den Regeln vorbei.

Die Institutionalisierung kirchlicher Organisationsformen führte dazu, dass ganz neue, hierarchisch gegliederte Gemeindeordnungen entstanden mit verschiedenen Ämtern, unter denen dem des Bischofs eine Schlüsselbedeutung zuwuchs. Spätestens seit dem 3. Jahrhundert war es weitestgehend als monarchischer Episkopat etabliert. Anders als die staatlichen Würdenträger blieben Bischöfe ihr Leben lang im Amt. Die Entscheidung darüber, wer Bischof wurde, band mithin eine Gemeinde auf Jahre und gewann außerhalb der Kirche umso größere Bedeutung, je mächtiger die Bischöfe wurden. Zudem waren mit dieser Personalentscheidung potentiell auch dogmatische Richtungsentscheidungen verbunden, die die Gemeinden zerreißen konnten, bis hin zu Doppelwahlen und Verbannungen.

Bei Bischofswahlen in der Spätantike musste es darum gehen, Entscheidungsverfahren, auch Karrierewege für ein Amt, dessen Gewicht zunahm, zu erproben, zu stabilisieren und zu legitimieren, die eine hohe Akzeptanz der Entscheidungen sicherten. Diese Entwicklungen waren noch keineswegs abgeschlossen und sind vor dem spezifisch christlichen Hintergrund zu sehen. Grundsätzlich konnte jede dieser Entscheidungen als Ausdruck der – jegliche Kontingenz in der Sicht der Zeitgenossen eigentlich ausschließenden – göttlichen Ausersehung beschrieben werden. Gottes Wille konnte dann in Geschehnissen erkannt werden, die sich als Wunder interpretieren ließen, doch blieben solche Fälle naturgemäß Ausnahmen.

In der Praxis spielten Wahlverfahren eine zentrale Rolle. In der Geschichte der antiken Kirche wurden verschiedene erprobt, die in der Mehrheitskirche auf immer genauer geregelte Verfahrensweisen der Bischofswahl unter Beteiligung von Volk und Klerus hinausliefen, für deren Formulierung die Tradition des Römischen Rechts durchaus hilfreich war. Zunächst vorwiegend auf Konzilen geregelt, wurden die Verfahren spätestens unter Justinian (527–565) auch in die staatliche Gesetzgebung überführt, wobei der Kaiser zugleich Anforderungen an den persönlichen Charakter und die theologisch-liturgischen Kompetenzen des Bischofs formulierte (namentlich Cod. Iust.1,3,41; Nov.123; 137).

Sozialgeschichtlich lässt sich zeigen, dass zumal die Bischöfe wichtiger Sitze immer öfter aus den traditionellen Eliten stammten und Aufgaben übernahmen, die eben jenen der traditionellen Eliten entsprachen. Doch war dies kein linearer Prozess, denn es fehlte gerade in den kleineren Bischofssitzen nicht an Angehörigen unterer Schichten, oft Mönchen, die unter Verweis auf ihre Tugenden zu Bischöfen wurden. Es gab zudem besonders unter Justinian Bestrebungen, durch kaiserliche Gesetze den Einfluss der Eliten zurückzudrängen

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