Neue Studienordnung SPoL, alter oder neuer "fachspezifischer Anhang"

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Mit dem WS 2016/17 ist die neue Studien- und Prüfungsordnung für die Lehrämter (SPoL) eingeführt worden - mit Gültigkeit für alle Studierenden im Lehramt, unabhängig vom Immatrikulationstermin.

Zum WS 2017/18 ist außerdem der neue Anhang für den Studienanteil (ASa) Geschichte L3 als fachspezifischer Anhang zur SPoL in Kraft getreten. Dieser ist automatisch gültig für alle L3-Studierenden mit Immatrikulation (in den Studiengang L3) ab dem WS 2014/15.

Alle L3-Studierenden mit Immatrikulation vor dem WS 2014/15 können auf Antrag in die neuen Regelungen wechseln. Wie das geht, können Sie in der Anleitung zum Wechseln lesen.

Nach dem Wechsel gelten für Sie die Regelungen des → Studiums mit dem neuen Anhang (2017).

Wechseln oder nicht?

Für den Wechsel in den neuen Anhang sprechen eine Reihe konkreter Verbesserungen, vor allem die Änderungen beim Nachweis der Lateinkenntnisse und das "Streichmodul" für die Abschlussnote. Es gibt jedoch auch einige Konsequenzen zu berücksichtigen, die der neue Anhang mit sich bringt. In jedem Fall empfiehlt sich vor einem Wechsel eine individuelle Studienberatung!

Wichtigste Vorteile

  • Latein: Statt des Latinums als staatlicher Ergänzungsprüfung zum Abitur können die notwendigen Lateinkenntnisse auch durch eine spezielle Lateinprüfung auf Latinumsniveau an der Universität nachgewiesen werden. Diese Prüfung ist ebenfalls kostenpflichtig, anders als das Latinum aber beliebig oft wiederholbar.
  • Abschlussnote: Für die Berechung der Examensnote kann die Modulnote eines der fachwissenschaftlichen Vertiefungsmodule durch die Note eines der fachwissenschaftlichen Einführungsmodule ersetzt werden.

Zu beachten

  • Modulfolge / Nachweise: Der Ablauf der Module und der Zeitpunkt der Sprachnachweise ist eindeutiger und damit strikter geregelt. Eine individuelle Studienberatung vor dem Wechsel ist daher dringend angeraten.
  • Elektronische Prüfungsverwaltung: Mit dem neuen Anhang wird auch die elektronische Anmeldung zu Modulprüfungen eingeführt, was entsprechende Veränderungen für Meldevorgänge und Fristen mit sich bringt.
  • Pflichtberatung: Der neue Anhang sieht eine zweite Pflichtberatung (vor dem Zugang zu den Vertiefungsmodulen) vor. Diese Regel gilt nach einem Wechsel unabhängig vom Fortschritt Ihres Studiums, also auch dann, wenn Sie bereits Vertiefungsmodule absolviert haben oder vor dem Examen stehen.

Wechseln - wann und wie?

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Prinzipiell gibt es keine Ausschlussfrist für die Beantragung des Wechsels. Sie können also zunächst notwendige Leistungen erwerben und Module schließen, bevor Sie einen Wechsel initiieren. Dennoch sollte ein beabsichtigter Wechsel nicht unnötig aufgeschoben werden, da sich nicht garantieren lässt, dass bestimmte Veranstaltungsangebote dauerhaft regelmäßig angeboten werden.

Für ExamenskandidatInnen: Ein Wechsel kann vorgenommen werden, solange das Prüfungsverfahren noch nicht eröffnet wurde. (Das Abholen der Anmeldeunterlagen gilt noch nicht als Eröffnung des Prüfungsverfahrens!)
Das ZPL garantiert bei vollständigem Eingang eines korrekten Wechselantrags bis zum 1. Februar 2018 die rechtzeitige Umsetzung des Wechsels zur kommenden Prüfungsperiode.

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Verfahren: Der Wechsel erfolgt durch ein Formular des ZPL, das in Kürze hier zur Verfügung gestellt wird. Beachten Sie dazu bitte unbedingt die Anleitung zum Wechsel. Das ZPL führt die Umbuchung in die neue Studienstruktur durch; Sie bekommen daraufhin in der elektronischen Prüfungsverwaltung in LSF einen "Kontoauszug" Ihrer Leistungen angezeigt.

Geschichte für Lehramt an Gymnasien (L3) [PO 2008]

Einführung

Das Historische Seminar stellt Studienanfängern und Studieninteressierten eine Übersicht mit allen wichtigen Informationen zum Studiengang zur Verfügung.

Diese Einführung dient der ersten Orientierung, sie ersetzt nicht die Studienberatung oder die Konsultation der Prüfungsordnung!

Studien- und Prüfungsordnung (SPoL)

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Den Text der neuen, auch für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (SPoL) mit ihren fachspezifischen Anhängen finden Sie unter:

https://www.uni-frankfurt.de/63261859/10_Allgemeine_Studien-Prufungsordnung

Dort sind auch alle relevanten Gesetzes- und Verordnungstexte abrufbar. Den fachspezifischen Anhang L3 Geschichte können Sie hier direkt als PDF herunterladen:

https://www.uni-frankfurt.de/63576283/L3_080331_Geschichte.pdf

Zwischenprüfung

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Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend, d.h. ohne besondere Prüfungen, bis zum Ende des Grundstudiums festgestellt. Es sind dafür lediglich die Nachweise der Fremdsprachenkenntnisse und eine bestimmte Anzahl von Credit Points zu erbringen.

Kontakt

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