André Junghänel

Kirchenverwaltung und Landesherrschaft. Kirchenordnendes Handeln in der Landgrafschaft Hessen-Kassel im 17. Jahrhundert

Das Verwaltungshandeln kirchlicher Organe, das am Beispiel der Landgrafschaft Hessen-Kassel untersucht werden soll, leistete in den Jahrhunderten der frühen Neuzeit einen wichtigen Beitrag zur lokalen Verankerung territorialer Herrschaft. Der Landesherr nahm aktiv Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des leitenden Kirchenpersonals, das seine Politik mittragen und im Austausch mit den lokalen Amtsträgern vertreten sollte. Den Superintendenten als mittlerer Behörde zwischen landesherrlichem Konsistorium und Pfarrern kam eine bedeutende Rolle als Streitschlichter und Kontrollinstanz zu, oft traten sie sogar an die Stelle der weltlichen Obrigkeit, indem sie ihre Autorität nutzten, um Konflikte beizulegen. Sie nahmen Aufgaben der Rechtssicherung wahr, indem sie die kirchliche Vermögensverwaltung kontrollierten und auf eine geordnete Rechnungsführung drängten, und verfochten als Repräsentanten der Landesobrigkeit auch deren konfessionelle Position. Vielfach waren kirchliche Amtsträger die einzige Machtbasis und Informationsgrundlage, die dem Landesherrn zur Einwirkung auf das lokale Geschehen zur Verfügung stand. Als wichtige Quelle zur Herausarbeitung des Zusammenspiels der verschiedenen Ebenen dienen insbesondere die Diensttagebücher dreier Superintendenten aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

Siehe auch: http://www.historikerverband.de/nc/nachwuchs/promotio/detail/promotion/andre-junghaenel

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